
Palliativpflege

Palliative Care
Sterbende und schwerstkranke Menschen können in St. Georg bleiben und werden möglichst nach dem Konzept von Palliative Care versorgt.
Um dies zu gewährleisten arbeiten Palliative Care Fachkräfte in St. Georg.
Vor allem fördern wir die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) für Bewohnerinnen und Bewohnern und sind Kooperationen mit dem Palliative Care Team Lüchow-Dannenberg und dem Hospizverein Lüchow-Dannenberg e.V. eingegangen.
Ziel ist die Gewährleistung der bestmöglichen Lebensqualität und Autonomie für schwerkranke und sterbende Bewohnerinnen und Bewohner.
Lebensqualität: Da Lebensqualität individuell verschieden erlebt wird, entscheiden die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner weit wie möglich selbst, was Lebensqualität für sie bedeutet. Dies muss – so weit möglich – immer wieder erfragt und die Antworten fortlaufend dokumentiert werden.
Recht auf Nichtwissen: Jede/r Bewohner/in hat das Recht auf Aufklärung über ihre/seine Krankheit und mögliche Behandlungen. Möchte sich ein Bewohner mit seiner Krankheit nicht oder nicht realistisch auseinandersetzen, ist diese Haltung zu respektieren. Vielleicht erlaubt sie es ihm, Hoffnungen zu hegen und eine schwierige und existenzielle Situation besser auszuhalten.
Autonomie: Ist der/die Bewohner/in einwilligungsfähig, bestimmt sie/er im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über den Verlauf therapeutischen oder palliativen Behandlung oder auch den Verzicht darauf. Liegt eine Patientenverfügung vor, können alle Maßnahmen daran ausrichtet werden. Ist dieser Wille nicht dokumentiert und die betroffene Person nicht einwilligungsfähig, müssen der mutmaßliche Wille gemeinsam mit Angehörigen, Bezugspersonen und Ärzten erhoben und alle Handlungen hierauf ausgerichtet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

