
Kosten

Leistungsentgelte
Die Entgelte für Pflege und Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung werden in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Kostenträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Verein Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg e.V., Träger von St. Georg festgelegt (Vertragsparteien nach § 85 SGB XI). Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden.
Die Preisbestandteile sind Entgelte für:
Unterkunft
(inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
Verpflegung
Lorem Ipsum
Pflegeleistungen
Lorem Ipsum
