Kosten

Leistungsentgelte

Die Entgelte für Pflege und Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung werden in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Kostenträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Verein Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg e.V., Träger von St. Georg festgelegt (Vertragsparteien nach § 85 SGB XI). Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden.

Die Preisbestandteile sind Entgelte für:

Unterkunft

(inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)

Verpflegung

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Pflegeleistungen

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